Zum Hauptinhalt springen

cosmos.cum-clavatore.de

Most welcome!

Das Weltkulturerbe & Der Weltkulturschock in 2026

The World-Cultural-Heritage & The World-Cultural-Shock

Zins und Zinseszinsen

Ursula Sabisch, Kaiserin, Am Ährenfeld 15, 23564 Lübeck

An die Bürger Lübecks

                                                                      als Zeitzeugen in der Sache




Beschlusssache für den Anfang in der Sache mit Zins und Zinseszinsen.

Afghanistan: Hungernde Kinder - Vatican News

The free English translation you may find here!

Lübeck, 27. August 2026





Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser,

wie bereits mehrfach mitgeteilt, ist der Anfang in der Sache in der Heimatstadt der dreifaltigen KRONE zu finden und wenn man den Anfang wirklich hätte finden wollen, um entsprechend in der Sache voranzukommen und um angemessen zu handeln, dann bräuchte dieser Beschluss nicht gefasst worden zu sein. 

Nicht alleine vom Knüppel meiner Person ist die Sache abhängig, sondern von den Fakten als Zeitzeugen ist die Sachlage abhängig und bleibt mit Sicherheit ausbaufähig.

Doch ohne den beschriebenen Anfang wird sich alles Weitere immer nur im Kreise drehen und die kostbare Zeit, die dazwischen liegt, wird vergeudet, indem beispielsweise in ganz Afghanistan derzeit 3,7 Millionen Kinder an akuter Unterernährung leiden.

Meine Person hatte Sie und andere mehrfach darauf hingewiesen, dass mit der KRONE und somit auch mit meiner Person nicht zu spaßen ist und das wird nun durch diesen Beschluss nochmals deutlich werden müssen!

Ein Dokument, welches an das Amtsgericht Lübeck erging und eine weitere Ermahnung bezüglich der Nachbarschaft in der Hohewarte II mit den entsprechenden Schadensersatzforderungen auch in der Sache, wurde schweigend übergangen.

Am 21. August 2026 wurde erneut öffentlich an diese "schmutzige Geschichte" bezüglich dieser Nachbarschaft und an diese beschriebene Vorgehensweise erinnert, indem auch diese Mahnung schweigend übergangen wurde, und die Leidtragende nicht nur meine Person ist, sondern keine Geringere als die Schwester meiner Person sein wird.

So wie jeder tüchtige Geschäftsmann wissen wird, werden auch Zinsen fällig, wenn Zahnungen wegbleiben und die Kredite offen stehen. Das Gleiche  gilt auch, wenn Befehle oder Anweisungen der KRONE nicht befolgt werden oder nicht ordentlich ausgeführt werden.

Dass nicht das gleiche Maß der Dinge gelten kann, welches vor zwei Monaten bereits voll war, sollte jedem denkenden Menschen bewusst sein, denn in der Zwischenzeit ändert sich der Zustand der betroffenen oder geschädigten Person und meistens nicht zum Guten, sondern eher gegenteilig wird der geplagte Mensch körperlich und geistig schwächer, weil auch das Alter und die Zeit, die dem Menschen noch bleibt, eine tragende Rolle spielen werden.

So sollte man sich auf das "Menschsein" konzentrieren. Denn wie ein Tier einen sicheren Unterschlupf sucht, kann es Menschen ergehen, denen von verschiedenen Seiten übel mitgespielt wird, beispielsweise wenn bei solch einer Person in der Regel wichtige Schlüssel verschwinden, wobei natürlich auch häufig, aber ganz sicher nicht immer, die Person selbst daran Schuld ist.

Leider fehlt solch einer Person schon lange der Schlüssel für das Gartentor in der Hohewarte II, welcher bereits von einem zuständigen Gartenvorstandsmitglied eingefordert wurde, doch dummerweise hing an diesem Schlüssel auch der Haustürschlüssel für die Wohnung dieser Person, die bereits aus den genannten Gründen zu häufig einen Nachschlüssel beim Vermieter angefordert hatte.

Und so ergeht es sicherlich nicht nur dieser besagten Person, die mit einem extrem dünnen Nervenkostüm ihr Leben gestalten muss, indem sie natürlich in der Sache ganz besonders ist und dabei immer noch human und gegenüber anderen immer verständnisvoll geblieben ist.

Letzteres unterscheidet meine Schwester und meine Person ganz deutlich!!


Beschluss: Jeder direkt Beteiligte in dieser angemahnten Sache der Nachbarschaft in der Hohewarte II bezüglich des ausschlaggebenden Grundes der veröffentlichten begangenen Straftat der genannten Täterin hat nun mit einigen Ausnahmen für diese Betroffenen zur Folge, dass eine Obdachlosigkeit angeordnet wird.

Diese gilt zeitlich festgelegt gleichlaufend der letzten angemahnten Frist ab dem 21. August 2026 als ein großzügiges Angebot, da diese Betroffenen gerne ihre Wohnungen oder Häuser betreten dürfen, jedoch ausschließlich ohne durch die Haustüre in den Wohnbereich zu gelangen.

Ausschließlich über eine Leiter oder einen Tritt dürfen diese Leute durch das Fenster kriechen, wie eine Katze, für die eine Leiter bereitgestellt wurde!

Alle anderen Unterkünfte bis auf das Obdachlosenheim werden für diese Leute gesperrt sein müssen!

Die Täterin jedoch wird ab Dato 21. August 2026 gleichlaufend der verstrichenen Zeit zusätzlich der bereits angeordneten Maßnahme den Aufenthalt in einem Gefängnis wahrnehmen müssen.

Ohne diesen beschriebenen Ausgleich in der Sache kann meine Person sich nicht entsprechend der eingeschränkten Möglichkeiten fortbewegen und somit ist kein wesentlicher Fortgang in der Sache, besonders bezüglich der o. g. Hungersnot, bis Dato erkennbar.


Mit freundlichen Grüßen

Ursula Sabisch, Kaiserin


PS:  Das letzte Wort haben, wie bereits festgeschrieben, Kaiser Diethard und König Jürgen für die  Ausnahmepersonen in der Sache, da möglichst jede Ungerechtigkeit auch durch einen Beschluss ausgeschlossen werden muss!